Steuer-Termine

Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Info
Im Monat Januar 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

11.01.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Nov 09

 

11.01.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Dez 09

IV/2009

11.01.

Lohn- und Kirchensteuer

Dez 09

IV/2009

11.01.

Kapitalertragsteuer

Dez 09

 

11.01.

Getränkesteuer

Dez 09

 

11.01. Vergnügungsteuer Dez 09  
       
15.01. Feuerschutzsteuer Dez 09  
15.01. Versicherungssteuer Dez 09  


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat Februar 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.02.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Dez 09

IV/2009

10.02.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Jan 10

 

10.02.

Lohn- und Kirchensteuer

Jan 10

 

10.02.

Kapitalertragsteuer

Jan 10

 

10.02.

Getränkesteuer

Jan 10

 

10.02.

Vergnügungsteuer

Jan 10

 

     

 

15.02. Gewerbesteuer   I/2010
15.02. Grundsteuer   I/2010
15.02. Feuerschutzsteuer Jan 10
15.02. Versicherungssteuer Jan 10
     
28.02. Lohnsteuerbescheinigung 2009, elektronische Übermittlung


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat März 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.03.

Einkommensteuer

 

I/2010

10.03. Körperschaftsteuer  

I/2010

10.03.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Jan 10

 

10.03.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Feb 10

 

10.03.

Lohn- und Kirchensteuer

Feb 10

 

10.03.

Kapitalertragsteuer

Feb 10

 

10.03.

Getränkesteuer

Feb 10

 

10.03.

Vergnügungsteuer

Feb 10

 
       
15.03. Feuerschutzsteuer Feb 10
15.03. Versicherungssteuer Feb 10
     
31.03. Fristablauf für Erlassanträge 2009 für die Grundsteuer


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat April 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

12.04.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Feb 10

 

12.04.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Mär 10

I/2010

12.04.

Lohn- und Kirchensteuer

Mär 10

I/2010

12.04.

Kapitalertragsteuer

Mär 10

 

12.04.

Getränkesteuer

Mär 10

 

12.04.

Vergnügungsteuer

Mär 10

 
       
15.04. Feuerschutzsteuer Mär 10
15.04. Versicherungssteuer Mär 10
15.04. Hundesteuer  


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat Mai 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.05.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Mär 10

I/2010

10.05.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Apr 10

 

10.05.

Lohn- und Kirchensteuer

Apr 10

 

10.05.

Kapitalertragsteuer

Apr 10

 

10.05.

Getränkesteuer

Apr 10

 

10.05.

Vergnügungsteuer

Apr 10

 
       
17.05. Gewerbesteuer   II/2010
17.05. Grundsteuer   II/2010
17.05. Feuerschutzsteuer Apr 10
17.05. Versicherungssteuer Apr 10
     
31.05. Abgabe der Einkommensteuersteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbeseuererklärung sowie Umsatzsteuererklärung


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat Juni 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.06.

Einkommensteuer

 

II/2010

10.06.

Körperschaftsteuer

 

II/2010

10.06.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Apr 10

 

10.06.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Mai 10

 

10.06.

Lohn- und Kirchensteuer

Mai 10

 

10.06.

Kapitalertragsteuer

Mai 10

 

10.06.

Getränkesteuer

Mai 10

 

10.06.

Vergnügungsteuer

Mai 10

 
       
15.06. Feuerschutzsteuer Mai 10
15.06. Versicherungssteuer Mai 10


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Im Monat Juli 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

03.07.

Grundsteuer bei beantragter jährlicher Fälligkeit

 

 

 

 

12.07.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Mai 10

 

12.07.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Jun 10

II/2010

12.07.

Lohn- und Kirchensteuer

Jun 10

II/2010

12.07.

Kapitalertragsteuer

Jun 10

 

12.07.

Getränkesteuer

Jun 10

 

12.07.

Vergnügungsteuer

Jun 10

 
       
15.07. Feuerschutzsteuer Jun 10
15.07. Versicherungssteuer Jun 10
15.07. Hundesteuer  


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Im Monat August 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.08.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Jun 10

II/2010

10.08.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Jui 10

 

10.08.

Lohn- und Kirchensteuer

Jui 10

 

10.08.

Kapitalertragsteuer

Jui 10

 

10.08.

Getränkesteuer

Jui 10

 

10.08.

Vergnügungsteuer

Jui 10

 
       
16.08. Gewerbesteuer   III/2010
16.08. Grundsteuer   III/2010
16.08. Feuerschutzsteuer Jui 10
16.08. Versicherungssteuer Jui 10


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Im Monat September 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.09.

Einkommensteuer

 

III/2010

10.09.

Körperschaftsteuer

 

III/2010

10.09.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Jui 10

 

10.09.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Aug 10

 

10.09.

Lohn- und Kirchensteuer

Aug 10

 

10.09.

Kapitalertragsteuer

Aug 10

 

10.09.

Getränkesteuer

Aug 10

 

10.09.

Vergnügungsteuer

Aug 10

 
       
15.09. Feuerschutzsteuer Aug 10  
15.09. Versicherungssteuer Aug 10  
     
30.09. Ende der allg. Fristverlängerung für die Steuererklärung 2009


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat Oktober 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

11.10.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Aug 10

 

11.10.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Sep 10

III/2010

11.10.

Lohn- und Kirchensteuer

Sep 10

III/2010

11.10.

Kapitalertragsteuer

Sep 10

 

11.10.

Getränkesteuer

Sep 10

 

11.10.

Vergnügungsteuer

Sep 10

 
       
15.10. Feuerschutzsteuer Sep 10  
15.10. Versicherungssteuer Sep 10  
15.10. Hundesteuer  


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat November 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

10.11.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Sep 10

III/2010

10.11.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Okt 10

 

10.11.

Lohn- und Kirchensteuer

Okt 10

 

10.11.

Kapitalertragsteuer

Okt 10

 

10.11.

Getränkesteuer

Okt 10

 

10.11.

Vergnügungsteuer

Okt 10

 
       
15.11. Gewerbesteuer   III/2010
15.11. Grundsteuer   III/2010
15.11. Feuerschutzsteuer Okt 10
15.11. Versicherungssteuer Okt 10


Beachten Sie bitte, dass diese Seite keine abschließende Aufzählung aller Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine darstellt. Mehr unter Info
Im Monat Dezember 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Termin

Steuer

Monat

Quartal

01.12.

Letzter Termin für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010

 

 

 

 

10.12.

Einkommensteuer

 

IV/2010

10.12.

Körperschaftsteuer

 

IV/2010

10.12.

Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung

Okt 10

 

10.12.

Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung

Nov 10

 

10.12.

Lohn- und Kirchensteuer

Nov 10

 

10.12.

Kapitalertragsteuer

Nov 10

 
10.12. Getränkesteuer    
10.12. Vergnügungsteuer    
       
15.12. Feuerschutzsteuer Nov 10
15.12. Versicherungssteuer Nov 10
     
31.12. Letzter Antragstermin für Spar- und Wohnungsbauprämien


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Termine am Wochenende oder an Feiertagen


Fällt einer der genannten Abgabe- oder Zahlungstermine auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, dann verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.



Schonfristen


Die für alle Steuern geltende Zahlungsschonfrist in § 240 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Finanzamts wurde von fünf auf drei Tage verkürzt. Innerhalb der Schonfrist wird von der Erhebung eines Säumniszuschlages grundsätzlich abgesehen. Das gilt jedoch nicht bei Bar- oder Scheckzahlung. Das heißt, eine Bar- oder Scheckzahlung muss spätestens am Fälligkeitstag erfolgen. Die Finanzämter setzen aber ausnahmsweise dann keinen Säumniszuschlag fest, wenn ein Scheck der Anmeldung beigefügt wird oder wenn die Steuer innerhalb von fünf Tagen nach Abgabe der Anmeldung durch Überweisung dem Finanzamt gutgeschrieben wird.



Wichtig: Eine Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, aber noch innerhalb der Zahlungs-Schonfrist ist keine fristgemäße Zahlung. Sie ist pflichtwidrig, bleibt aber sanktionslos. Wenn jedoch die Zahlungs-Schonfrist einmal versehentlich überschritten wird, z.B. durch einen Fehler der Bank, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, ohne dass ein Erlass in Betracht kommt. Denn wer seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist zahlt, ist kein pünktlicher Steuerzahler und gilt nicht als erlasswürdig.


Angaben ohne Gewähr